Pikett Asyl
Sie haben einen negativen Asylentscheid und keine Rechtsvertretung?
- Wir sind eine vom Staat unabhängige Organisation.
- Wir haben sehr viel Erfahrung im Asylrecht.
- Wir setzen uns dafür ein, dass jeder Mensch seine Rechte wahrnehmen kann.
- Wir geben Ihnen eine zweite Meinung zu Ihrem Asylentscheid.
- Wir organisieren Ihnen eine neue Rechtsvertretung, wenn Sie Beschwerde gegen Ihren Asylentscheid einreichen wollen.
- Wir nehmen Ihren Entscheid entgegen, schauen ihn uns an und geben Ihnen so schnell wie möglich einen Beratungstermin.
- Wir organisieren – falls nötig – für den Termin eine Übersetzung.
- Unser Angebot ist kostenlos.
Wichtiger Hinweis: Unser Angebot gilt nur, wenn Sie einen negativen Asylentscheid erhalten haben und Ihre Rechtsvertretung das Mandat niedergelegt hat. Wir können keine Unterstützung vor Ihrem ersten Asylentscheid anbieten.
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Über das Pikett Asyl
Seit dem 1. März 2019 werden asylsuchende Personen in der ersten Phase ihres Verfahrens in sogenannten Bundesasylzentren (BAZ) untergebracht. Alle Personen, die seitdem in der Schweiz ein Asylgesuch gestellt haben bzw. stellen, werden von einer ihnen zugeordneten Rechtsvertretung durch ihre Verfahren begleitet. Nach einem negativen oder Nichteintretens-Entscheid ist diese jedoch zur Niederlegung ihres Mandats verpflichtet, wenn sie zum Schluss kommt, dass eine Beschwerde ans Bundesverwaltungsgericht (BVGer) wenig Aussicht auf Erfolg hat. Dies sieht das Asylgesetz so vor. Legt die Rechtsvertretung ihr Mandat nieder, so stehen die Betroffenen mit einer fünf- oder siebentägigen Beschwerdefrist alleine da.
Wenn jedoch Asylbeschwerden aus systemischen Gründen nicht eingereicht werden, untergräbt dies das Recht der asylsuchenden Menschen, sich gegen Entscheide wehren zu können. Im schlimmsten Fall kommt es zudem zu Ausweisungen aus der Schweiz, die rechtlich hätten verhindert werden können. Nicht selten kommt es nämlich vor, dass sich die Einschätzungen der Rechtsvertretung als falsch erweisen. Wiederholt reichten die Freiplatzaktion Zürich oder andere juristische Akteur*innen Beschwerden ein, die vom BVGer nicht als «aussichtslos» erachtet oder gar gutgeheissen wurden.
Bei dieser Problematik setzt das Projekt «Pikett Asyl» an. Ziel ist es, dass alle asylsuchende Personen, deren Rechtsvertretungen das Mandat niedergelegt haben, niederschwelligen Zugang zu einer unabhängigen Rechtsvertretung – ausserhalb des BAZ – erhalten und über diese eine Beschwerde einreichen lassen können, wenn sie dies wünschen. Das Pilotprojekt Pikett Asyl, welches vorerst auf fünfzehn Monate angelegt ist, fokussiert sich dabei auf die BAZ im Kanton Zürich, dient aber dank überregionalen Treffen als Pilotprojekt für die gesamte Schweiz.
Update Dezember 2021: Das Pilotprojekt Pikett Asyl wurde inzwischen extern evaluiert, wird aber im selben Masse weitergeführ. Weitere Infos finden Sie auf den Seiten sechs und sieben unseres Rundbriefs 2/2020, einen Zwischenbericht auf den Seiten drei und vier unseres Rundbriefs 3/2021
Webinar zum Pikett Asyl am 3. März 2021 (Präsentation)
Schnell, aber fair? Unser Bericht vom 8. Oktober 2020 belegt das Gegenteil.