Frau Teklu* lebt seit bald zwanzig Jahren in der Schweiz. Sie und ihre beiden hier geborenen Kinder sind längst fester Bestandteil dieser Gesellschaft. Doch die Familie gehörte über viele Jahre hinweg zu jener Personengruppe in der Schweiz, deren Leben trotz Aufenthaltsberechtigung massiv von rechtlichen Barrieren eingeschränkt war. Frau Teklu und ihre Kinder lebten vierzehn Jahre lang mit einer vorläufigen Aufnahme. Es ist längst bekannt: Zugang zu Arbeits- und Wohnungsmarkt, Kantonswechsel, Reisen ins Ausland, Familiennachzug und Sozialhilfeleistungen – dies alles ist für vorläufig aufgenommene Personen erheblich eingeschränkt oder unmöglich, jedenfalls schikanös ausgestaltet.
Der Kraftakt von Frau Teklu war angesichts dieser widrigen Bedingungen - und noch dazu als alleinerziehende Mutter - also enorm, um in dieser Gesellschaft bestehen zu können. Sie bemühte sich über Jahre hinweg und mit allen Mitteln um Tätigkeiten im zweiten Arbeitsmarkt. Doch erst vor zwei Jahren gelang es ihr schliesslich, eine Teilzeitstelle mit branchenüblichem Tieflohn – als Working Poor - in einem Restaurant zu finden. Sie wandte sich sodann für die Einreichung eines Härtefallgesuchs an die Freiplatzaktion Zürich (FPA). Ein solches wird in Zürich aber praktisch nur bewilligt, wenn die gesuchstellende Person die finanzielle Unabhängigkeit erreicht hat. Mit einer geschärften Argumentation schaffte es die FPA, eine Aufenthaltsbewilligung für die Familie zu erlangen. Ein Erfolg zwar, doch muss weiterhin die Forderung gelten: Diese Barrieren gehören abgeschafft!