Härtefallverfahren im Kanton Zürich
Adressat*innen der Veranstaltung: Alle interessierten Personen.
Menschen, deren Asylgesuch in der Schweiz abgelehnt wurde und sich seit mindestens fünf Jahren in der Schweiz aufhalten, können ein sogenanntes Härtefallgesuch beim Kanton stellen und eine Aufenthaltsbewilligung beantragen. Voraussetzung für die Erteilung einer solchen Aufenthaltsbewilligung ist insbesondere der Nachweis einer fortgeschrittenen Integration.
An der Veranstaltung wird die Entstehung und Ausformung der Härtefallregelung, insbesondere am Beispiel des Kantons Zürich, dargelegt. Die verschiedenen Schritte des Verfahrens werden aufgezeigt. Sodann wird auf die spezifischen Anforderungen an den Nachweis einer fortgeschrittenen Integration eingegangen. Dabei werden insbesondere folgende Fragen geklärt: Welche inhaltliche Anforderungen werden an Referenzschreiben gestellt? Welche Rolle spielen Kinder im Härtefallverfahren und wie ist ihre Integration zu dokumentieren? Wie werden gesundheitliche Aspekte berücksichtigt? Welche Bedeutung kommt der ökonomischen Integration zu?
Wir verwenden in den Veranstaltungen eine auch für Nicht-Jurist*innen verständliche Sprache und bedienen uns vieler praktischer Beispiele. Dadurch soll es gelingen, die an sich komplexe juristische Materie klar und verständlich darzustellen.
Bei Interesse kontaktieren Sie uns hier oder unter info@freiplatzaktion.ch.