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Das Dublin-Verfahren

Adressat*innen der Veranstaltung: Alle interessierten Personen

Die sogenannte Dublin-Verordnung, ein europäisches Übereinkommen, das auch die Schweiz unterzeichnet hat, legt im Wesentlichen fest, dass asylsuchende Menschen in jenem europäischen Land ein Asylgesuch zu stellen haben, in welchem sie zuerst angelangt sind. Wenn eine asylsuchende Person in der Schweiz ein Asylgesuch stellt, so leitet das Staatsekretariat für Migration (SEM) deshalb immer zuerst ein Dublin-Verfahren ein: Es prüft, ob ein anderer Staat für das Asylgesuch der gesuchstellenden Person zuständig sein könnte.

Das Dublin-Verfahren wirft in seiner Praxis viele Fragen auf und wird von den Betroffenen zumeist als ungerecht und willkürlich erlebt. Die Veranstaltung setzt sich deshalb mit den brennendsten Fragen des Dublin-Verfahrens auseinander: Welche Rechte haben asylsuchende Menschen im Dublin-Verfahren? Welche Chancen haben Beschwerden gegen Dublin-Entscheide? Wie wendet die Schweiz die "humanitäre Klausel" an? Weshalb muss eine asylsuchende Person nach Italien zurückkehren, wenn sie dort weder ein Asylgesuch eingereicht noch Fingerabdrücke abgegeben hat? Weshalb werden Menschen nach Griechenland zurückgeschickt? Weshalb kann die Frist zur “Überstellung” einer asylsuchenden Person auf 18 Monate verlängert werden? Warum werden Familienangehörige getrennt bzw. wer gilt im Dublin-Recht als Familienangehörige? Wie führen Migrationsamt und Polizei eine "Überstellung" durch?

Wir verwenden in den Veranstaltungen eine auch für Nicht-Jurist*innen verständliche Sprache und bedienen uns vieler praktischer Beispiele. Dadurch soll es gelingen, die an sich komplexe juristische Materie klar und verständlich darzustellen.

Bei Interesse kontaktieren Sie uns hier oder unter info@freiplatzaktion.ch.

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