Aufenthaltsbewilligung und Sozialhilfebezug
Adressat*innen der Veranstaltung: Im Bereich der wirtschaftlichen Sozialhilfe und auf Sozialdiensten tätige Fachpersonen.
Die ausländerrechtliche "Aufenthaltsbewilligung" (Ausländerausweis B) ist ein allgemein bekannter und anerkannter Aufenthaltstitel für Migrant_innen in der Schweiz. Die Aufenthaltsbewilligung wird jedoch, je nach Einreisegrund, in verschiedenen Kontexten erteilt. Deshalb fliessen aus einer Aufenthaltsbewilligung unterschiedliche Rechtsansprüche. Nach den ausländerrechtlichen Bestimmungen kann das Migrationsamt nämlich eine Aufenthaltsbewilligung entziehen, wenn der Inhaber oder die Inhaberin über längere Zeit hinweg Sozialhilfe bezogen hat. Betroffene können folglich aus der Schweiz ausgewiesen werden, auch wenn die Erwerbslosigkeit krankheitsbedingt ist, der Aufenthalt in der Schweiz bereits seit langem andauert und Kinder involviert sind.
In der Veranstaltung werden die unterschiedlichen rechtlichen Bedingungen einer Aufenthaltsbewilligung dargelegt. Sodann wird aufgezeigt, welche Kriterien für die Verlängerung einer Aufenthaltsbewilligung bei Sozialhilfeabhängigkeit entscheidrelevant sind und welchen Beweismitteln in den Verfahren eine besondere Bedeutung zukommt.
Wir verwenden in den Veranstaltungen eine auch für Nicht-Jurist*innen verständliche Sprache und bedienen uns vieler praktischer Beispiele. Dadurch soll es gelingen, die an sich komplexe juristische Materie klar und verständlich darzustellen.
Bei Interesse kontaktieren Sie uns hier oder unter info@freiplatzaktion.ch.