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Asylverfahren

Adressat*innen der Veranstaltung: Alle interessierten Personen.

Das Schweizer Asylverfahren ist in seinen groben Zügen rasch verständlich. Doch sobald es um die Beantwortung einer konkreten asylrechtlichen Frage geht, wird die Materie sehr komplex. Jede Frage wirft eine neue auf. Weshalb muss eine asylsuchende Person nach Italien zurückkehren, wenn sie dort weder ein Asylgesuch eingereicht noch Fingerabdrücke abgegeben hat? Weshalb kann die Frist zur "Überstellung" einer asylsuchenden Person nach Italien auf 18 Monate verlängert werden? Und weshalb gibt es für gewisse Personen gar keine Überstellungsfrist? Welche Rechte haben asylsuchende Personen in der Asylanhörung und was wird von ihnen erwartet. Wann gelten Asylgründe als "glaubhaft" und welche Bedeutung kommt dabei den Sachbearbeiter*innen beim Staatssekretariat für Migration (SEM) und den Richter*innen des Bundesverwaltungserichts zu? Wie wird eine schwere Traumatisierung von den Asylbehörden gewürdigt? Wie funktioniert der Betrieb im Bundesasylzentrum und in welchem Verhältnis steht er zum “erweiterten” Asylverfahren? Weshalb werden viele Flüchtlinge aus Syrien nur vorläufig aufgenommen und welche Rechte fliessen aus einer vorläufigen Aufnahme (F-Status)? Welche Rechtsmittel gibt es, wenn eine abgewiesene asylsuchende Person schwer krank wird? Gibt es Auswege aus der Nothilfe?

Diese und viele andere Fragen werden an der Veranstaltung beantwortet. Wir verwenden in den Veranstaltungen eine auch für Nicht-Jurist*innen verständliche Sprache und bedienen uns vieler praktischer Beispiele. Dadurch soll es gelingen, die an sich komplexe juristische Materie klar und verständlich darzustellen.

Bei Interesse kontaktieren Sie uns hier oder unter info@freiplatzaktion.ch.

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