Stellungnahme der Freiplatzaktion Zürich im Rahmen des Vernehmlassungsverfahrens zur Änderung von Art. 50 AIG
Statt die Opfer zu schützen, stützen die aktuelle Gesetzgebung und deren Anwendung allzu oft den Fortbestand von Gewaltbeziehungen. So wird ein bestimmtes Mass an psychischer, physischer und sexualisierter Gewalt in der Ehe als normal angesehen. Die aufenthaltsrechtliche Abhängigkeit von Opfern gegenüber Täter*innen führt dazu, dass Betroffene weitgehend isoliert sind und in gewalttätigen Beziehungen verharren müssen. Das widerspricht einem konsequenten Opferschutz und muss sich dringend ändern. Vor diesem Hintergrund begrüsst die Freiplatzaktion Zürich grundsätzlich die Änderung des Artikels 50 im Ausländer- und Integrationsgesetz und sieht diese als Chance, mehr Rechtsgleichheit unter Gewaltbetroffenen und einen besseren Opferschutz im Sinne einer ungebundenen Aufenthaltsmöglichkeit zu schaffen. In einer ausführlichen Stellungnahme hat sich die FPA zur Vorlage geäussert.
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